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WELLO ERP |
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Die Dokumentation
zur Implementierung der e/x-Rechnung (EU-Norm) in unserer Anwendung.
Inhaltsverzeichnis
3.2.1 Mandanten
(Rechnungssteller)
3.2.2 Kunde
(Rechnungsempfänger)
4.2 Einzelne
E-Eingangsrechnung einlesen
5 Anfragen, Angebote,
Aufträge und Bestellungen
3.2.1 Mandanten
(Rechnungssteller)
3.2.2 Kunde
(Rechnungsempfänger)
4.2 Einzelne
E-Eingangsrechnung einlesen
5 Anfragen, Angebote,
Aufträge und Bestellungen
Für Betriebe und
Unternehmen ab einer bestimmten Firmengröße ist in Deutschland ab dem
01.01.2025 die Annahme von e-Rechnungen (X-Rechnung) verpflichtend. Nach einer
Übergangsfrist müssen alle Unternehmen ab 01.01.2027 im B2B und an die Kommunen
(B2G) e-Rechnungen versenden.
In Österreich sind beispielsweise
e-Rechnungen bei Leistungen an den Bund & öffentliche Verwaltung
verpflichtend. Aufgrund der neuen Regelungen in Deutschland können viele
Unternehmen im EU-Raum betroffen sein, sodass sie ihre Rechnungen -für in
Deutschland erbrachte Leistungen- als X-Rechnung ausstellen müssen.
Eine e-Rechnung muss dem
Standard bzw. der EU-Norm EN 16931 -für
Rechnungsaustausch europaweit- konform sein. Stellt man Rechnungen an die
Kommunen aus, so muss die e-Rechnung weitere Regeln (Erweiterung des Standards
EN 16931 – PEPPOL-Regelwerk) erfüllen.
Die Vorteile einer
elektronischen Rechnung sprechen für sich:
-
Vereinheitlichung
der Rechnungsabläufe
-
Vollständige elektronische
Weiterverarbeitung
-
Digitalisierungsfortschritt
und Abschaffung der Papierform
-
Zeitersparnis
& Versandkosten sparen
Weitergehende
Informationen zu den Vor- und Nachteilen der X-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/ sowie im Internet bei der Suche nach folgenden Begriffen: „X-Rechnung, ZUGFeRD, UBL-Rechnung, PEPPOL“.
Die X-Rechnung ist ein
Sammelbegriff der deutschen e-Rechnung, hier sind die deutschen Vorgaben darin
kodiert. Es gibt zwei Implementierungen des Standards:
Dieser Standard wird von den
Firmen und Unternehmen (Business) bevorzugt. Die Rechnung wird weiterhin als
PDF mit einem elektronischen Teil -versteckt im PDF- ausgestellt – HYBRIDFORMAT. Dies hat den Vorteil, dass
die bisherigen Abläufe sich minimal ändern. Es werden weiterhin die gleichen Dokumente
über die gleichen elektronischen Kanäle (E-Mails oder Schnittstellen) ausgetauscht.
Die Datenverarbeitung
dabei übernimmt die eingesetzte EDV. So kann der Betrieb sich schrittweise digitalisieren
und sich an den neuen Anforderungen anpassen.
ZUGFeRD/FACTUR-X/CII ist
jedoch in fünf verschiedenen Varianten vorhanden (MINI, BASIS/LW, KOMFORT/EN16931
und EXTENDED). Diese (ab V2.0) erfüllen den Standard EN16931. Die
ZUGFeRD-Varianten ab KOMFORT/EN16931 erfüllen die Vorgaben der EU-Norm sowie
die Vorgaben der Bundesregierung (Weitere Regelwerke für X-Rechnung).
Die Abläufe größerer
Unternehmen lassen sich erst mit der Variante -EXTENDED- vollständig abbilden. Die anderen Varianten sind bedingt
für kleinere Betriebe oder Selbständige, die wenige Rechnungen im Jahr
ausstellen, geeignet.
Eignung: B2B, B2G, B2C
Abkürzungen
- CII steht für Cross-Industry-Invoice von UN/CEFACT
-
FACTUR-X ist
der Name der im PDF eingebetteten elektronischen Datei (factur-x.xml)
Weitere Infos finden Sie auf
https://www.ferd-net.de/standards/zugferd
Dieser Standard wird gern
als (X-Rechnung) bezeichnet. Der Bund sowie die Kommunen stellen ihre
Rechnungen nur in diesem Standard aus.
Dieser Standard ist rein
elektronisch, es hat keinen Sichtteil. Es lässt sich nur elektronisch
weiterverarbeiten und mit weiteren Hilfsfunktionen visuell darstellen. Die inhouse-Software
muss diesen Standard zumindest im Rechnungseingang verarbeiten können.
Abkürzungen
-
UBL steht für
Universal Business Language (ISO/IEC 19845)
Eignung:
-
(B/G 2 B/G),
-
es eignet
sich nicht zum Versand an Endkunden (B2C)
Die Einführung der
X-Rechnung bringt Folgendes für einen Betrieb:
-
Konforme E-Rechnungen
ausstellen und elektronisch übermitteln
-
E-Rechnungen elektronisch
empfangen und weiterverarbeiten
Dies impliziert folgende
Risiken:
-
Fehlerhaft ausgestellte
E-Rechnungen können abgelehnt werden und zu Zahlungsverzögerungen führen
-
Fehlerhafte E-Eingangsrechnungen
können unbemerkt bleiben und wirtschaftlichen Schaden verursachen
Daher muss die inhouse-Software
die Rechnungen in beiden Richtungen auf Konformität prüfen. Analog dieser Logik
ist die E-Rechnung im Wello implementiert.
-
Automatisierte
E-Rechnung für den Ausgangsverkehr
-
Elektronische
Verarbeitung der Eingangs-E-Rechnungen
o
Auf
Positionsebene auslesen
o
Fälligkeit
und S-Konto-Bedingungen
o
Bankverbindung
für den Ausgleich
o
Ansprechpartner
und Kontaktdaten zu der Rechnung auslesen und voreinstellen
o
Lieferantendaten
per Knopfdruck synchronisieren (Name, Adresse, Aps, Bankverbindung, E-Mails und
Teledaten, Rechtsform)
o
Gegenprüfen
zu Lieferscheinen
o
Weitere Kundenspezifische
Plausibilitätsprüfung & Verarbeitung
-
Jede
Ausgangsrechnung wird bei der Erstellung auf Konformität geprüft, ist sie
fehlerhaft, so wird kein Dokument erstellt.
-
Jede
Eingangsrechnung wird auf Konformität geprüft, ist sie fehlerhaft, wird sie in
der Anwendung markiert und im Buchungsprozess blockiert.
-
Integrierte
Darstellungsfunktionen für die Vorschau einer E-Rechnung
-
Integrierte
Prüffunktionen auf Konformität
-
Funktionen
zur Verarbeitung fehlerhafter Eingangs-E-Rechnungen, wie
o
Zurückweisen
an den Aussteller (per E-Mail)
o
Blockierung
im Buchungsverkehr
o
Hervorhebung
(ROT-Markierung)
-
Sortierung
und Suche nach Fälligkeiten & S-Konto-Teil
Damit e-Rechnungen
generiert werden, muss ein Modul namens „xrechnung“ aktiviert werden.
-
In der
Mandantenkonfiguration wird festgelegt, in welchem Standard die e-Rechnungen standardmäßig erstellt wird.
(siehe hierzu „Einstellungen“ è „Mandanten“)
o
ZUGFeRD/Extended
o
UBL-Invoice-2.0-Format
(XML-Datei)
-
In der
Modulaktivierung wird ein Datum eingestellt, ab dem die e-Rechnung aktiviert
ist.
o
Alle
Rechnungen ab dem Datum sind e-Rechnungen
o
Rechnungen
vor dem Stichtag bleiben unverändert
Die e-Rechnung muss
Mindestanforderungen erfüllen, wie z. B. neben dem Namen und der Adresse die Angabe
von Bankverbindungen und die Rechtsform.
Zu einem Mandanten müssen
folgende Information erfasst sein, diese Daten werden in jeder e-Rechnung
eingetragen:
1.
Rechtsgültiger
Name des Unternehmens
2.
Firmenadresse
3.
Kontaktdaten
(Telefon, E-Mail)
4.
Bankverbindungen,
die auf der E-Rechnung angegeben werden
5.
Umsatzsteueridentifikationsnummer
(UID) und/oder die Steuernummer
6.
Rechtsform unter
Angabe der Handelsregisternummer (HRB).
7.
Form der
E-Rechnung, damit wird möglich, pro Mandanten abweichende Rechnungsformen zu
hinterlegen oder abzuschalten.
Die o. g. Daten lassen
sich alle im Mandantenkontakt
eintragen. Im Folgenden Bild ist zu sehen, wo welche Daten erfasst sind.
Abweichend kann die
E-Mailadresse sein, sollte in der Belegvorlage eine andere E-Mail hinterlegt
sein.
Muss an einen Kunden die
e-Rechnung verschickt werden, handelt es sich zwangsweise um einen B2B- oder
B2G-Kunden.
Für Geschäftskunden müssen
folgende Daten erfasst sein:
1.
Rechtskonformer
Name des Kunden im Feld Name1 … Name3
2.
Seine eindeutige
Nummer im Unternehmen (Kundennummer)
3.
UID oder die
Steuernummer im Feld Steuernummer
4.
Seine Adresse
5.
Ein
Ansprechpartner, wird dynamisch mit der Rechnungsprozedur ermittelt.
6.
Rechnungsempfangende
E-Mail, wird dynamisch in der Rechnungsprozedur ermittelt
7.
Leitweg-Identifikationsnummer, diese Nummer muss für B2G-Kunden eingetragen.
Das Programm schreibt im dafür vorgesehenen Feld in der e-Rechnung die
UID/Steuernummer des B2B-Kunden rein, um Fehlermeldungen zu vermeiden.
Mehr Informationen zu der Leitweg-ID finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/faq/leitweg-id/
8.
Eigene
Lieferantennummer beim Kunden im Feld Fremdnummer
für B2B-Kunden (optional)
9.
Welche Form
der e-Rechnung an ihn gesendet wird. Für Privatkunden ohne vollständige Daten
muss Privat
(z. B. Bar- & Kartenzahler) gewählt werden. Sonst sollte dieses Feld leer
bleiben.
Der Rechnungsvorgang an
sich bleibt unverändert, es werden weiterhin Word-Dokumente erstellt, PDFs an
den Kunden verschickt oder gedruckt.
Ist die e-Rechnung
aktiviert, werden die Rechnungen im eingestellten Standard (ZUGFeRD oder
UBL-Rechnung) in dem Augenblick, wo eine Rechnung als PDF angefordert wird, erstellt
bzw. ergänzt.
Im ZUGFeRD-Standard
werden die bereits erstellten PDFs mit dem elektronischen Teil „injiziert“ und
können in die weite Welt verschickt werden.
Ist das Ergebnis eine
UBL-Rechnung wird zusätzlich eine „XML-Datei“ erstellt und neben der PDF- und
Worddatei abgelegt. Die PDF-Ausgabe enthält keinen elektronischen Teil. Im
E-Mail-Versand ist sowohl die PDF- als auch die XML-Datei (separat) oder nur
die XML-Datei (konfigurierbar) enthalten.
Typischer Abdruck einer Rechnung
im Dokumentenverzeichnis, bestehend aus einer Word-, PDF- und XML-Datei
(e-Rechnung):
Wenn eine e-Rechnung
erstellt wird, wird sie anschließend automatisch mit der Konformitätsprüfung Auf
Richtigkeit geprüft. Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
-
Generelle Prüfung
(handelt es sich überhaupt um eine X-Rechnung?)
-
Aufbau
(entspricht der Aufbau einer X-Rechnung?)
-
Logische
Zusammenhänge und Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben.
o
Ist die MwSt.
korrekt berechnet
o
Stimmen die
Zahlen im Verhältnis zueinander überein?
o
Es gibt ca.
200 Regeln, die angewendet werden.
Was kann nicht geprüft
werden?
-
Inhaltliche
Korrektheit
-
Mengen, Preise,
Datums
-
Artikelangaben
Ist eine Rechnung als
e-Rechnung erstellt, so erscheinen am Belegeintrag weitere Funktionen:
-
E-Rechnung prüfen, hier wird die Konformitätsprüfung darauf
ausgeführt
-
E-Rechnung anzeigen, hier wird eine visuelle Ansicht der Rechnung
generiert und als PDF zurückgegeben (diese
entspricht nicht dem Layout des Originaldokuments).
Logischerweise muss die
Prüfung der eigenen Rechnungen immer positiv sein, da das Programm nur korrekte
E-Rechnungen erstellt. Inkorrekte E-Rechnung legt das Programm nicht an und
meldet sich ggf. mit einer Fehlermeldung zurück. Anders, wenn
Eingangsrechnungen geprüft werden (siehe hierzu eigenes Kapitel).
Typisches Ergebnis der
Prüfung eigener e-Rechnung:
Typisches Ergebnis einer
visuellen Darstellung der e-Rechnung (1. Seite):
Eine e-Rechnung kann
nicht mit Post, E-Post oder sonstiger Papierform versandt werden. Ein Geschäftskunde
kann nicht verlangen, die Rechnung per Post zuzustellen. Er ist per Gesetz
verpflichtet, die E-Rechnungen elektronisch in Empfang zu nehmen.
Die e-Rechnung kann daher
nur auf elektronischer Weise versandt werden, z. B.:
-
per E-Mail
mit der e-Rechnung als Dokumentenanlage
-
per
Schnittstelle, hier erfolgt die Übergabe direkt an den Empfänger
-
Über spezialisierte
Netzwerke (wie PEPPOL)
Die Rechnung gilt damit als
zugestellt, soweit sie rechtskonform und nicht fehlerhaft übermittelt wurde.
Bleibt der elektronische
Versand per E-Mail, so ändert sich unter dem Strich die elektronische
Vorgehensweise im Unternehmen kaum.
Bei der Ausgangsrechnung herrscht
die Qual der Wahl zwischen den X-Rechnungsstandards, hier muss man sich für
eine Form entscheiden.
Im Gegenteil, bei der
Eingangsrechnung (kurz ER) müssen
alle X-Rechnungsstands (ZUGFeRD/EXTENDED/EN 16930 sowie die UBL-Rechnung)
automatisch erkannt und ausgelesen werden. Erschwerend kommt dazu, dass jeder
Lieferant bzw. jede Software die Standards unterschiedlich implementieren.
Jede zu importierende
Rechnung im Hotfolder (ob PDF oder XML) wird auf E-Rechnung geprüft.
-
XML-Dateien
müssen E-Rechnungen sein.
-
PDF-Dateien
werden auf die ZUGFeRD-Erweiterung geprüft.
Wird eine Datei als
E-Rechnung erkannt, so wird sie einer Konformitätsprüfung unterzogen
-
Prüfung
bestanden,
o
wird sie -wie
bisher- weiterverarbeitet
o
Die
Rechnungspositionen werden 1-zu-1 in die Eingangsrechnungspositionen übertragen
o
Skonto-Bedingungen
und Fälligkeiten sowie diverse rechnungsrelevante Daten übernommen
-
Prüfung nicht
bestanden, wird sie rot markiert, deren Status wird auf „E-Fehler“ eingestellt.
Es bleibt in diesem Status, bis ein Mitarbeiter eingreift und die
Fehlersituation klärt.
Beispiel einer
rot-markierten Eingangsrechnung:
Im Menü der
Eingangsrechnungen ist eine Funktion „Eingangsrechnung
importieren“ integriert. Darüber können einzelne Eingangsrechnungen (ob E-
oder normale Rechnung) direkt importiert werden. Vorgehensweise der Prüfung und
Auslesung, wie zuvor beschrieben. Vor dem Import kann eine E-Rechnung geprüft
und visuell dargestellt werden.
Mit dem Klick auf den
„Import“-Button erscheint daraufhin die transferierte Eingangsrechnung als
Dialog. Dort können ggf. Änderungen vorgenommen werden. Mit dem Klick auf „Speichern“ wird die Eingangsrechnung
angelegt. Handelt es sich um eine E-Rechnung werden ebenfalls die ER-Positionen
und die S-Konto-Bedingungen mit angezeigt.
Analog zu der Ausgangsrechnung
blenden sich im Beleg-Menü für die
Eingangsrechnung Prüf- sowie Sichtfunktionen ein. Vorgehensweise, wie zuvor
beschrieben.
Mit „E-Rechnung anzeigen“
wird die ER visuell dargestellt.
Bei einer Feststellung
einer fehlerhaften E-Eingangsrechnung wird ein Fehlerreport mit folgenden
Aktionen zur Wahl angezeigt:
-
Fehlerhaft markieren, der Status der ER wird auf „E-Fehler“ gesetzt – rot markiert.
-
Akzeptieren, hier wird die ER für die Weiterverarbeitung freigegeben.
-
Reklamieren, eine E-Mail (E-Mail-Vorlage eInvoice.Failure) wird mit dem Fehlerreport und dem
Rechnungsbeleg -als Anlage- zusammengestellt und kann direkt an den
Rechnungssteller verschickt werden
Beim Klick auf
Reklamieren wird eine E-Mail mit o. g. E-Mail-Vorlage „eInvoice.Failure“
zusammengestellt und kann direkt an den Rechnungssteller verschickt werden.
Seine Rechnung als Anlage.
Zu einer elektronischen
ER erscheinen weitere Funktionen,
-
Importieren, erscheint nur, wenn noch keine Positionen in der ER eingetragen sind.
Damit wird die Rechnung auf Positionsebene in die Wello-ER importiert.
-
Kontakt aktualisieren, Kontaktdaten werden aus der E-Rechnung in die
Stammdaten übernommen
o
Name des Kunden
o
Adresse
o
Ansprechpartner
o
Teledaten
o
UID, Umsatzsteuernummer
o
Diverse weitere Daten, soweit vorhanden
Soweit noch keine
Positionen in der ER bereits vorhanden sind (bereits importiert oder selbst
erfasst), lässt sich die ER vollständig in die Wello-Eingangsrechnung
importieren.
-
Rechnungsnummer,
Datum
-
Positionen
mit Artikel, Preis, Menge, Rabatt
-
Rechnungsrabatte
-
Skonto und
Zahlungsziel bzw. Fälligkeit
-
Soweit
Dokumente als Anlagen (z. B. abgerechnete Lieferscheine) in der ER kodiert sind,
werden sie als weitere Anlagen zu der Wello-ER hinzugefügt.
Mit dem ZUGFeRD-Standard
können nur Rechnungen verschickt und empfangen werden.
Der UBL-Standard V2.0 implementiert
alle Stufen des Auftragsmanagements, von der Anfrage bis hin zur Abrechnung und
Rechnungskorrektur. Einige Unternehmen implementieren diesen Standard und
bieten an, z. B. Anfragen, Preise und Aufträge in diesem Standard
auszutauschen.
Damit entfällt enormer
Aufwand im Austausch von Preisen, Angeboten und Aufträgen, die vereinbarten
Preise und Aufträge werden auf Positionsebene (inkl. Preisstaffeln &
Mengen) direkt eingelesen stehen sofort zur Anwendung bereit. Es müssen keine
Preise händisch eingepflegt oder in einer Excelliste verwaltet werden.
Wir sind dabei, unsere
ERB-Software auf folgende UBL-Standards zu erweitern:
-
Bestellungen,
Preisanfragen
-
Preislisten
einlesen und verschicken
-
Angebote
austauschen
-
Aufträge/Auftragsbestätigungen
erhalten und versenden
Weitere Details finden
Sie unter https://docs.oasis-open.org/ubl/os-UBL-2.0/UBL-2.0.html (englisch).
· XStandards Einkauf - Die Standardfamilie des öffentlichen
Einkaufs
https://xeinkauf.de/
· FeRD NET rund um ZUGFeRD und Forum elektronische Rechnung
Deutschland
https://www.ferd-net.de/
· Interoperable Europe Portal rund um den
UBL-Standard
https://interoperable-europe.ec.europa.eu/
· Peppol für die öffentliche Hand
https://www.e-rechnung-bund.de/ubertragungskanale/peppol/
· UBL-Standard 2.0
https://docs.oasis-open.org/ubl/os-UBL-2.0/UBL-2.0.html