{"id":1450,"date":"2020-05-01T09:36:40","date_gmt":"2020-05-01T09:36:40","guid":{"rendered":"https:\/\/wellcode.de\/home\/?page_id=1450"},"modified":"2020-05-08T08:14:30","modified_gmt":"2020-05-08T08:14:30","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB (de)"},"content":{"rendered":"\n<p>Letzte Aktualisierung: 01.05.2020<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.\nAllgemeines<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1. \u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer (AN) erbringt f\u00fcr den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).<\/p>\n\n\n\n<p>1.2. &nbsp;&nbsp; Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Dienstleistungen, die der AN gegen\u00fcber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdr\u00fccklich auf die AB Bezug genommen wird. Gesch\u00e4ftsbedingungen des AG gelten, wenn sie vom AN schriftlich nicht widersprochen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.\nLeistungsumfang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1. &nbsp;&nbsp; Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen SLA mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen w\u00e4hrend der beim AN \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten laut SLA. <br> Der AN wird entsprechend dem jeweiligen SLA f\u00fcr die Erbringung und Verf\u00fcgbarkeit der Dienstleistungen sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2. &nbsp;&nbsp; Grundlage der f\u00fcr die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine \u00c4nderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3. &nbsp;&nbsp; Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu \u00e4ndern, wenn keine Beeintr\u00e4chtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Leistungen durch den AN, die vom AG \u00fcber den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tats\u00e4chlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN g\u00fcltigen S\u00e4tzen verg\u00fctet. Dazu z\u00e4hlen insbesondere Leistungen au\u00dferhalb der beim AN \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeit, das Analysieren und Beseitigen von St\u00f6rungen und Fehlern, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umst\u00e4nde entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grunds\u00e4tzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bed\u00fcrfen einer gesonderten Vereinbarung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5. &nbsp;&nbsp; Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Vertr\u00e4ge ausschlie\u00dflich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur f\u00fcr die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6. &nbsp;&nbsp; Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine\nbarrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von\nMenschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c\nnicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/ individuell vom\nAuftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht\nvereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der\nLeistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das\nBundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.\nMitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. &nbsp;&nbsp; Der AG verpflichtet sich, alle Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen, die f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die zur Erf\u00fcllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. &nbsp;&nbsp; Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschl\u00fcsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellfl\u00e4chen f\u00fcr Anlagen, Arbeitspl\u00e4tze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualit\u00e4t (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verf\u00fcgung. Jedenfalls ist der AG f\u00fcr die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen f\u00fcr den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG f\u00fcr die Raum- und Geb\u00e4udesicherheit, unter anderem f\u00fcr den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist f\u00fcr besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen R\u00e4umlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle W\u00fcnsche bez\u00fcglich der Leistungserbringung ausschlie\u00dflich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3. &nbsp;&nbsp; Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten s\u00e4mtliche vom AN zur Durchf\u00fchrung des Auftrages ben\u00f6tigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verf\u00fcgung und unterst\u00fctzt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und St\u00f6rungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsauftr\u00e4gen und der Abstimmung der Dienstleistungen. \u00c4nderungen in den Arbeitsabl\u00e4ufen beim AG, die \u00c4nderungen in den vom AN f\u00fcr den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen k\u00f6nnen, bed\u00fcrfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. &nbsp;&nbsp; Soweit dies nicht ausdr\u00fccklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten f\u00fcr eine Netzanbindung sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. &nbsp;&nbsp; Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passw\u00f6rter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>3.6. &nbsp;&nbsp; Der AG wird die dem AN \u00fcbergebenen Daten und Informationen zus\u00e4tzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Besch\u00e4digung jederzeit rekonstruiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.7. &nbsp;&nbsp; Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und\/oder die durch den AN beauftragten Dritten f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den R\u00e4umlichkeiten beim AG erhalten. <br>Der AG ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die an der Vertragserf\u00fcllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserf\u00fcllung mitwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>3.8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;  Erf\u00fcllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glicher Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragskonform erbracht. <br>Zeitpl\u00e4ne f\u00fcr die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und\/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden S\u00e4tzen gesondert verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<p>3.9.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der AG sorgt daf\u00fcr, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls \u00fcberlassenen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde sorgf\u00e4ltig behandeln; der AG haftet dem AN f\u00fcr jeden Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p>3.10. &nbsp; Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.\nPersonal<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG vom AN \u00fcbernommen werden, ist dar\u00fcber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.\nChange Requests<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beide Vertragspartner k\u00f6nnen jederzeit \u00c4nderungen des Leistungsumfangs verlangen (&#8220;Change Request&#8221;). Eine gew\u00fcnschte \u00c4nderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gr\u00fcnde f\u00fcr die \u00c4nderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die M\u00f6glichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsg\u00fcltige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.\nLeistungsst\u00f6rungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1. &nbsp;&nbsp; Der AN verpflichtet sich zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualit\u00e4tsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der M\u00e4ngelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgem\u00e4\u00df und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2. &nbsp;&nbsp; Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gem\u00e4\u00df Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur M\u00e4ngelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen F\u00e4llen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz m\u00f6glichen Einschr\u00e4nkungen dennoch als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3. &nbsp;&nbsp; Der AG wird den AN bei der M\u00e4ngelbeseitigung unterst\u00fctzen und alle erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen. Aufgetretene M\u00e4ngel sind vom AG unverz\u00fcglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine versp\u00e4tete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung tr\u00e4gt der AG.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4. &nbsp;&nbsp; Die Regelungen dieses Punktes gelten\nsinngem\u00e4\u00df f\u00fcr allf\u00e4llige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an\nden AG. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr solche Lieferungen betr\u00e4gt 6 Monate ab\n\u00dcbergabe. \u00a7 924 ABGB &#8220;Vermutung der Mangelhaftigkeit&#8221; wird\neinvernehmlich ausgeschlossen. F\u00fcr allf\u00e4llige dem AG vom AN \u00fcberlassene Hard-\noder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses\nPunktes die jeweiligen Gew\u00e4hrleistungsbedingungen des Herstellers dieser\nProdukte. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung beh\u00e4lt sich AN das Eigentum an allen\nvon ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Vertragsstrafe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1. Der\nAN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erf\u00fcllungsgrade bzw.\nWiederherstellungszeiten nach Priorit\u00e4ten einzuhalten. Sollte der AN f\u00fcr die\nWiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits \u00fcberschreiten, hat der AN pro\nangefangener Stunde der \u00dcberschreitung P\u00f6nalen bis zur tats\u00e4chlichen\nWiederherstellung (Erf\u00fcllung) an den AG laut SLA zu bezahlen:<\/p>\n\n\n\n<p>Die obgenannten P\u00f6nalen pro Jahr sind der H\u00f6he nach\nmit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines dar\u00fcberhinausgehenden\nSchadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit,\nist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten p\u00f6nalwirksame \u00dcberschreitungen eintreten,\nsind diese dem AN unverz\u00fcglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber f\u00fcr\nvon ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle groben Verschuldens.\nDies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Auftragnehmer beigezogene\nDritte zur\u00fcckgehen. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der\nAuftragnehmer unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den &#8211;&nbsp; wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten\ndie mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder\nAnspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den\ngesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab\nKenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofern der Auftragnehmer das Werk unter\nZuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs-\nund\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der\nAuftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. <\/p>\n\n\n\n<p>8.5.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist die Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 5.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.\nVerg\u00fctung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong> <\/strong>9.1. &nbsp;&nbsp; Die vom AG zu bezahlenden Verg\u00fctungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zus\u00e4tzlich verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p> 9.2. &nbsp;&nbsp; Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in H\u00f6he des vereinbarten Stundensatzes verg\u00fctet. Die genannten S\u00e4tze \u00e4ndern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zus\u00e4tzlich werden die Reisekosten und allf\u00e4llige \u00dcbernachtungskosten vom AG nach tats\u00e4chlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).<\/p>\n\n\n\n<p>9.3. &nbsp;&nbsp; Der AN ist jederzeit berechtigt, die\nLeistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von\nsonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener H\u00f6he abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p> 9.4. &nbsp;&nbsp; Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Verg\u00fctungen nach der Leistungserbringung, laufende Verg\u00fctungen viertelj\u00e4hrlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN \u00fcber sie verf\u00fcgen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage \u00fcberschreiten, ist der AN berechtigt, s\u00e4mtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist \u00fcberdies berechtigt, das Entgelt f\u00fcr alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allf\u00e4lliger Zahlungsfristen sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p> 9.5. &nbsp;&nbsp; Laufende Verg\u00fctungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe f\u00fcr spezielle T\u00e4tigkeiten (ST2).<\/p>\n\n\n\n<p> 9.6. &nbsp;&nbsp; Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.<\/p>\n\n\n\n<p>9.7. &nbsp;&nbsp; Alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis\nergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgesch\u00e4ftsgeb\u00fchren oder\nQuellensteuern, tr\u00e4gt der AG. <\/p>\n\n\n\n<p>Sollte\nder AN f\u00fcr solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad-\nund klaglos halten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. H\u00f6here\nGewalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1.&nbsp; Soweit und solange Verpflichtungen infolge h\u00f6herer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzes\u00e4nderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverf\u00fcgbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.\nNutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1. &nbsp; Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte \u00fcberlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen erm\u00f6glicht wird, steht dem AG das nichtausschlie\u00dfliche, nicht \u00fcbertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschr\u00e4nkte Recht zu, die Softwareprodukte in unver\u00e4nderter Form zu benutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2. &nbsp; Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist f\u00fcr jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf &#8220;Stand-Alone-PCs&#8221; ist f\u00fcr jeden PC eine Lizenz erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3. &nbsp; F\u00fcr dem AG vom AN \u00fcberlassene Softwareprodukte\nDritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen\nLizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.<\/p>\n\n\n\n<p>11.4. &nbsp; Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen\nwird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten\n\u00fcbertragen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die\nRechte des AG nach den \u00a7\u00a7 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht\nbeeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>11.5. &nbsp; Alle dem AG vom AN \u00fcberlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, d\u00fcrfen weder vervielf\u00e4ltigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.\nLaufzeit des Vertrags<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1. &nbsp; Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und l\u00e4uft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 6 Monaten, fr\u00fchestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gek\u00fcndigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>12.2. &nbsp; Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu k\u00fcndigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der K\u00fcndigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, er\u00f6ffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von H\u00f6herer Gewalt f\u00fcr einen Zeitraum von l\u00e4nger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3. &nbsp; Der AN ist \u00fcberdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu k\u00fcndigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung ge\u00e4ndert haben und der AN aus diesem Grund die Fortf\u00fchrung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>12.4. &nbsp; Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche ihm vom AN \u00fcberlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.5. &nbsp; Auf Wunsch unterst\u00fctzt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundens\u00e4tzen bei der R\u00fcckf\u00fchrung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.\nDatenschutz \/ Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1. &nbsp; Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die f\u00fcr den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der AN verpflichtet sich insbesondere seine\nMitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2. &nbsp; &nbsp;Die\nDatenschutzerkl\u00e4rung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die\nAuftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag\nbeigelegt. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>14.\nGeheimhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1. &nbsp; Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchf\u00fchrung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zug\u00e4nglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empf\u00e4nger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empf\u00e4nger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. \u00fcberlassen werden, oder vom Empf\u00e4nger nachweislich unabh\u00e4ngig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskr\u00e4ftigen beh\u00f6rdlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2. &nbsp; Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer\ngelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt\nentsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15.\nSonstiges<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1. &nbsp; Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen f\u00e4llen oder veranlassen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2. &nbsp; Der AG wird w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch \u00fcber Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, f\u00fcr jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der H\u00f6he des zw\u00f6lffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe f\u00fcr spezielle T\u00e4tigkeiten (ST2).<\/p>\n\n\n\n<p>15.3. &nbsp; \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrags bed\u00fcrfen der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Formerfordernisses.<\/p>\n\n\n\n<p>15.4. &nbsp; Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame oder undurchf\u00fchrbare Bestimmung ist durch eine sinngem\u00e4\u00dfe g\u00fcltige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>15.5. &nbsp; Jede Verf\u00fcgung \u00fcber die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.6. &nbsp; Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p>16. <strong>Mediationsklausel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht, soweit es zwischen dem AG und AN nicht anderes vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Letzte Aktualisierung: 01.05.2020 1. Allgemeines 1.1. \u00a0\u00a0 Der Auftragnehmer (AN) erbringt f\u00fcr den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs). 1.2. &nbsp;&nbsp; Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Dienstleistungen, die der AN gegen\u00fcber &hellip; <a href=\"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/de\/agb\/\" class=\"more-link\">Continue reading <span class=\"screen-reader-text\">AGB (de)<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-1450","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1450","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1450"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1450\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1468,"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1450\/revisions\/1468"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wellcode.de\/home\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1450"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}